Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bestrebt, den Shop 4REF.eu für möglichst viele Menschen nutzbar zu gestalten, im Einklang mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA) sowie EN 301 549 / WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA.
Konformitätsstatus
Der Shop erfüllt die Anforderungen von WCAG 2.1 AA weitgehend. Wir verwenden semantische Überschriften, Tastaturnavigation, sichtbaren Fokus, Beschriftungen für Formularfelder, Alt-Texte für Bilder und beachten die Einstellung zur reduzierten Bewegung.
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung von 4REF Sp. z o.o. erstellt.
Barrierefreiheitsfunktionen
Ein „Zum Inhalt springen"-Link, die Seitensprache wird gemeinsam mit der Sprachauswahl umgeschaltet, Fehlermeldungen werden Screenreadern mitgeteilt (role="alert"), vollständige Tastatursteuerung sowie normkonformer Textkontrast.
Bekannte Einschränkungen
Einige eingebettete Drittanbieter-Inhalte (Schließfachkarte, Zahlungs-Widgets) stammen von externen Anbietern und erfüllen die Anforderungen möglicherweise nicht vollständig – wir arbeiten an Alternativen. Ein Kontrastaudit ausgewählter sekundärer Gestaltungselemente ist derzeit in Bearbeitung.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie auf eine Zugänglichkeitsbarriere stoßen, schreiben Sie uns an [email protected] oder rufen Sie uns unter +48 85 888 0085 an. Wir antworten innerhalb von 5 Werktagen und bemühen uns, Ihnen die benötigten Informationen bereitzustellen.
Ihre Meldung sollte die Adresse der betreffenden Seite oder eine Beschreibung der Funktion, die das Problem verursacht hat, sowie Ihre bevorzugte Kontaktmethode für unsere Antwort enthalten.
Beschwerde und Aufsichtsbehörde
Sollten wir Ihre Barrierefreiheitsmeldung nicht zufriedenstellend bearbeiten, haben Sie das Recht, eine Marktüberwachungsbehörde zu benachrichtigen. Da 4REF Sp. z o.o. in Polen ansässig ist, ist die zuständige Behörde der Vorsitzende des Vorstands des polnischen Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (PFRON), al. Jana Pawła II 13, 00-828 Warszawa, Tel. +48 22 50 55 500, gemäß dem Gesetz vom 26. April 2024 über die Sicherstellung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (Dz.U. 2024 poz. 731). Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten können sich zudem an die in ihrem jeweiligen Land zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden, entsprechend dem nationalen Recht zur Umsetzung des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes.