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4REF · RatgeberNr 04Vorschriften
Vorschriften

Kältemittel-Rückgewinnung nach F-Gas: keine Freisetzung

Das Ablassen von Kältemittel ist verboten. So gewinnen Sie es sicher zurück.

Ablassen ist verboten

Die F-Gas-Vorschriften (EU-Verordnung 2024/573) verbieten das absichtliche Ablassen von Kältemitteln. Vor Demontage oder Reparatur muss das Kältemittel in eine zugelassene Flasche zurückgewonnen werden.

Die Rückgewinnungsstation

Eine Rückgewinnungsstation verdichtet das Kältemittel aus der Anlage in eine externe Flasche. Für moderne brennbare Kältemittel (A2L wie R32) eine ölfreie, zugelassene Station mit Hochdruckschutz verwenden.

Flüssig- vs. Dampf-Rückgewinnung

Die 'Push-Pull'-Methode (Flüssigrückgewinnung) ist bei großen Füllmengen weit schneller als die Dampfrückgewinnung. Druck überwachen und die Flasche nie über 80 % füllen.

Dokumentation

Rückgewonnenes Kältemittel dokumentieren und zertifizierte Geräte nutzen. Korrekte Rückgewinnung ist Pflicht und schützt den Verdichter beim Nachfüllen.

Technische Frage? Wir beraten Sie — [email protected] oder +48 85 888 00 85.
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