Ablassen ist verboten
Die F-Gas-Vorschriften (EU-Verordnung 2024/573) verbieten das absichtliche Ablassen von Kältemitteln. Vor Demontage oder Reparatur muss das Kältemittel in eine zugelassene Flasche zurückgewonnen werden.
Die Rückgewinnungsstation
Eine Rückgewinnungsstation verdichtet das Kältemittel aus der Anlage in eine externe Flasche. Für moderne brennbare Kältemittel (A2L wie R32) eine ölfreie, zugelassene Station mit Hochdruckschutz verwenden.
Flüssig- vs. Dampf-Rückgewinnung
Die 'Push-Pull'-Methode (Flüssigrückgewinnung) ist bei großen Füllmengen weit schneller als die Dampfrückgewinnung. Druck überwachen und die Flasche nie über 80 % füllen.
Dokumentation
Rückgewonnenes Kältemittel dokumentieren und zertifizierte Geräte nutzen. Korrekte Rückgewinnung ist Pflicht und schützt den Verdichter beim Nachfüllen.